Rauchmelder - Lebensretter im Ernstfall
In Hessen ist die Installation von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Neufassung der Hessischen Bauordnung (HBO) §14 Brandschutz ab dem 6. Juli 2018 wird der Brandschutz erweitert. Seitdem müssen nicht nur Wohnungen, sondern auch andere Räumlichkeiten, in denen Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Dazu zählen:
- Schlafräume in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben, die Mitarbeiter oder Zeitkräfte beherbergen
- Kleine Pensionen und Hotels mit weniger als 60 Betten
- Kindertagesstätten, in denen Kinder mittags schlafen
- Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen
Für Neubauten gilt diese Regelung sofort, für Bestandsbauten musste die Nachrüstung bis zum 1. Januar 2020 erfolgen. Zuständig für die Installation ist immer der Eigentümer der jeweiligen Immobilie.
Fristen für die Installation von Rauchmeldern
- In Neubauten: seit dem 21. Juni 2005 müssen Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren installiert sein.
- In Bestandsbauten: bis zum 31. Dezember 2014 mussten diese nachgerüstet werden.
- Erweiterte Ausstattungspflicht: ab dem 6. Juli 2018 gilt auch eine Rauchmelderpflicht in Aufenthaltsräumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, mit einer Nachrüstungsfrist für Bestandsbauten bis zum 31. Dezember 2019.
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
- In allen Schlafräumen und Kinderzimmern
- In Aufenthaltsräumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen
- In allen Fluren, die als Rettungswege dienen
- In Einfamilienhäusern mit offenen Treppenräumen auf jedem Stockwerk
Verantwortlichkeiten
Installation: Der Eigentümer des Gebäudes ist für die Installation der Rauchmelder verantwortlich, sowohl bei selbstgenutztem als auch bei vermietetem Wohnraum.
Wartung: In Mietwohnungen sind die Mieter für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich, sofern der Vermieter die Wartung nicht selbst übernimmt. Der Vermieter bleibt jedoch immer verpflichtet, die von ihm installierten Rauchmelder funktionsfähig zu halten.
Im Eigenheim: Hier ist der Eigentümer für die Wartung der Rauchmelder zuständig.