Logo

Freiwillige Feuerwehr Elmshausen

Rauchmelder - Lebensretter im Ernstfall


In Hessen ist die Installation von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Neufassung der Hessischen Bauordnung (HBO) §14 Brandschutz ab dem 6. Juli 2018 wird der Brandschutz erweitert. Seitdem müssen nicht nur Wohnungen, sondern auch andere Räumlichkeiten, in denen Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Dazu zählen:

Für Neubauten gilt diese Regelung sofort, für Bestandsbauten musste die Nachrüstung bis zum 1. Januar 2020 erfolgen. Zuständig für die Installation ist immer der Eigentümer der jeweiligen Immobilie.

Fristen für die Installation von Rauchmeldern

Wo müssen Rauchmelder installiert werden?

Verantwortlichkeiten

Installation: Der Eigentümer des Gebäudes ist für die Installation der Rauchmelder verantwortlich, sowohl bei selbstgenutztem als auch bei vermietetem Wohnraum.

Wartung: In Mietwohnungen sind die Mieter für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich, sofern der Vermieter die Wartung nicht selbst übernimmt. Der Vermieter bleibt jedoch immer verpflichtet, die von ihm installierten Rauchmelder funktionsfähig zu halten.

Im Eigenheim: Hier ist der Eigentümer für die Wartung der Rauchmelder zuständig.

Schützen Sie sich und Ihre Familie - Rauchmelder retten Leben!